Bei Zwangsstörungen erleben Betroffene einen inneren Drang, bestimmte Dinge zu denken oder zu tun. Sie erleben die Gedanken oder Handlungen als sinnlos und versuchen sich dagegen zu wehren, können ihnen jedoch willentlich meist nichts entgegensetzen. Die Zwangssymptome führen zu einer erheblichen Belastung im Alltag. Man unterscheidet zwischen Zwangsgedanken und Zwangshandlungen. In der überwiegenden Zahl der Fälle treten beide Symptome auf:
Zwangsgedanken
Gedanken, die sich ungewollt immer wieder aufdrängen und als unangenehm erlebt werden, bezeichnet man als Zwangsgedanken. Es handelt sich häufig um angstvolle Überzeugungen, sich selbst oder anderen Schaden zuzufügen. Beispiele für Zwangsgedanken sind: Zwangsbefürchtungen (z.B. dem Ehepartner könne etwas zustoßen), Zwangsimpulse (z.B. jemanden zu verletzen), Grübelzwang (ständig über etwas nachdenken zu müssen ohne zu einer Entscheidung zu kommen), Zweifel (z.B. Unsicherheit, etwas getan zu haben), Wiederholungen (Gedanken müssen ritualisiert wiederholt werden).
Auch wenn theoretisch jeder Inhalt zu einem Zwangsgedanken werden kann entspringen die Inhalte von Zwangsgedanken häufig einem der folgenden Themenbereiche:
- Schmutz oder Verseuchung
- Gewalt und Aggression
- Ordnung
- Religion oder Magie
- Sexualität
Zwangshandlungen
Handlungen, die der Betroffene immer wieder und gegen seinen eigenen Willen ausführen muss, obwohl die Handlung als sinnlos erlebt wird. Die Handlungen müssen dabei häufig in ritualisierter Form wiederholt werden, was dazu führt, dass die Betroffenen in ihrem Alltag deutlich eingeschränkt sind.
Beispiele hierfür sind:
- Vermehrtes Händewaschen
- Zwanghaftes Zählen von Gegenständen oder Buchstaben
- Häufiges Kontrollieren von Herd, Tür, Auto usw.